Als Halter eines Tieres haften Sie für Schäden, die das Tier verursacht, auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache, dass Sie dieses Tier besitzen genügt, damit Sie haftbar gemacht werden können. Dies fällt unter den Bestand der Gefährdungshaftung.
Die Tierhalterhaftpflicht ist für jeden privaten Tierbesitzer eine zwingende Notwendigkeit, denn Sie haften in unbegrenzter Höhe für Ihr Tier.
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